Neue Förderprogramme der Kfw
Die Kfw-Bankengruppe hat zum 1. April ihre Förderprogramme für energiesparende Sanierungen und Neubauten neu strukturiert. Eine weitere Neuerung: Die KfW fördert jetzt auch Personen, die ihren Wohnraum altersgerecht umbauen wollen.Energieeffizient Bauen und Sanieren
Die Förderung energieeffizienter Maßnahmen bei Neu- und Altbauten wird künftig über die zwei Programme "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizientes Bauen" erfolgen. Sie lösen das bisher gültige "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" und das Programm "Ökologisch Bauen" ab und halten für Bauherren zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse bereit.Wie attraktiv die jeweilige Förderung für ein Vorhaben ausfällt, hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab. Maßgebend ist das sogenannte "KfW-Effizienzhaus", welches das bisher ausschlaggebende "KfW-Energiesparhaus" ersetzt. Zuvor orientierte sich die Förderung an festen Verbrauchswerten - ein KfW-60-Haus durfte höchstens 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen, ein KfW-40-Haus lediglich 40 Kilowattstunden. Bei den neuen Energieeffizienzhäusern beziehen sich die Vorgaben hingegen auf die EnEV 2009 Energieeinsparverordnung für Gebäude, welche im Herbst in Kraft tritt. So werden dann nur Gebäude gefördert, die den Mindeststandards der Verordnung erfüllen. Günstigere Zinsen beziehungsweise höhere Zuschüsse gibt es, wenn ein Haus lediglich 70 oder 55 Prozent der zulässigen Höchstwerte verbraucht. In der Übergangszeit gilt noch die alte Regelung - ein Effizienzhaus 70 darf nicht mehr als 60 Kilowattstunden, ein Effizienzhaus 55 nicht mehr als 40 Kilowattstunden verbrauchen.
Bauherren, die einen Neubau errichten, werden nur dann gefördert, wenn das Gebäude mindestens dem Standard eines Effizienzhauses 70 entspricht. Für solche Bauvorhaben stellt die KfW einen Kredit von maximal 50.000 Euro zur Verfügung. Wer ein bereits vorhandenes Gebäude komplett auf den Stand des Effizienzhauses 100 trimmt, kann einen Kredit von maximal 75.000 Euro zu einem Zinssatz von derzeit 1,1 Prozent sowie einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent erhalten. Erfüllt das Haus nach der Sanierung den Standard des Effizienzhauses 70 beträgt der Tilgungszuschuss sogar 12,5 Prozent. Bestreitet der Hausbesitzer die Sanierungskosten aus eigenen Ersparnissen, kann er alternativ zum Kredit auch einen Zuschuss von bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit erhalten. Für Teilmodernisierungen - Dämmung des Dachs, Einbau neuer Fenster, Erneuerung der Heizung - gibt es Darlehen bis 50.000 Euro oder einen Zuschuss von höchstens 2.500 Euro.